Kesselspeisewasser
Hoch- und Niederdruckdampfkessel und Schnelldampferzeuger
Die chemische Nachbehandlung von Kesselspeisewasser ist eine gemäß DIN EN 12953-10 und DIN EN 12952-12 erforderliche und ergänzende Maßnahme zur Wasseraufbereitung mit dem Ziel, die Kesselanlage zuverlässig vor wasserbedingten Ablagerungen und Korrosionen zu schützen.
Wir haben hydrazinfreie Spezialprodukte für die Kesselspeisewasserbehandlung entwickelt, die ökologisch vertretbar und toxikologisch als unbedenklich eingestuft sind. Sie werden bei folgenden Aufgabenstellungen eingesetzt:
Inbetriebreinigung von Dampfkesseln
In der Ausgabe 12/24 der Fachzeitschrift „Brauwelt“ stellen unsere Mitarbeiter Dr. Robert Höckendorf und Pascal Buhani das erfolgreiche Konzept der Inbetriebreinigung von Dampfkesseln durch die Konditionierung mit Polymeren vor.
- Verhinderung von Härteausfällungen sowohl im Wasserraum des Dampfkessels als auch im Speisewasserbereich,
- materialschonender Abtrag bereits vorhandener Beläge,
- Einstellung eines umfassenden Korrosionsschutzes im gesamten Dampf- und Kondensatnetz durch dampfflüchtige Inhibitoren und
- Einstellung der erforderlichen Schutzalkalität.
Warum phosphatfreie Produkte? Phosphate ...
- bilden bei Überdosierung häufig Beläge auf Flamm- und Rauchgasrohren,
- verursachen bei Härteeinbrüchen harte, sehr schwer lösliche Calciumphosphatablagerungen,
- tragen bereits vorhandene Ablagerungen nicht ab und
- belasten die Gewässer (Grenzwert gemäß Anhang 31 der Rahmen-Abwasser VwV
≤ 3 mg P/Liter).
Kulinarischer Dampf
Der Begriff „gefilterter Dampf“, der in vielen Fällen auch „kulinarischer Dampf“ genannt wird, bezeichnet Dampf, der durch Edelstahlfeinfilter mit einer spezifischen Porengröße geführt wird.
Was es dabei zu beachten gibt erfahren Sie hier »
Thermische Entgasung
Wasser kann physikalisch im Siedezustand bei Überdruck entgast werden, um die im Wasser gelösten Gase Sauerstoff und Kohlendioxid (freie Kohlensäure) sowie Inertgase wie Stickstoff weitgehend auszutreiben.
Wie das Verfahren funktioniert erfahren Sie hier »